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Bundestag schafft neues Baurecht !

Übersichtsseite Hähnchenmast
Keine Privilegierung von Großmastanlagen im Außenbereich mehr.

Von dieser Regelung ist auch der Investor der Hähnchenmastanlage im Broderstorfer OT Fienstorf betroffen.
Ställe über 30.000 Junghennen betrifft die Neuregelung.
In der geplanten Anlage sollen 45.000 Tiefe gemästet werden.

Bislang beriefen sich Politik und Genehmigungsbehörde immer auf geltendes Recht,
wenn es um die Genehmigungsfähigkeit einer solchen Anlage ging.
Diese dürfte mit der neuen Gesetzeslage allerdings empfindlich eingeschränkt worden sein.

Der Investor wird nun Druck machen,
um eine Genehmigung zu erhalten bevor die neue Gesetzeslage gilt.
Jede Zeitverzögerung mindert seine Chancen.
Dies dürfte auch den Aktiven der Bürgerinitiative "Pro Vita" klar sein,
die ihr Handeln darauf ausrichten wird.

Einen ausführlichen Bericht finden Sie in der NNN vom 25.04.2013 (hier klicken)

die Red.

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