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Von: peter-zentsch-lzr@xxxxxxxx.de
An: steinfeld@gmx.org
Betreff: Kommentar Durchlass Steinfeld
Datum: Mon, 08. Sep 2014 10:30

...der Bericht über die Gemeindevertretersitzung vom 03.09.
bestätigt mich in meiner Auffassung
dass diese Vertreter die Interessen der Bürger nur bedingt vertreten
und sich mit der Problematik der Beschlussvorlagen
nur oberflächlich befassen und auseinandersetzen.
.....
Peter Zentsch


Entscheidet ein Verkehrszeichen über die Genehmigung der Hähnchenmastanlage ?

Am 3.September 2014 berät die Gemeindevertretung,
ob der Durchlass der Carbäk in Steinfeld eine ausreichende Tragfähigkeit hat
und damit die Verkehrseinschränkung auf 7,5 to für Kraftfahrzeuge aufgehoben werden kann.
Wo dieser Unfug für diesen Beschlussentwurf seine Ursache hat würde mich in der Tat interessieren.

Zweifellos soll die Aufhebung erfolgen
um damit den formalen Versagungsgrund für eine Genehmigung der Hähnchenmastanlage zu beseitigen.

Ursprünglich sollte der Verkehr für die geplante HMA über Öftenhäven - Kusewitz erfolgen,
Hier stellten die Verkehrsexperten fest, dass die Straße dafür völlig unzureichend ist.
Der Straßenteil von Öftenhäven nach Steinfeld ist weder besser noch schlechter,
eher schlechter wenn man nur die unübersichtlichen Kurven beim Gutshaus in Betracht zieht
Die Einschränkung ist deshalb objektiv begründet

Eine Aufhebung der Tonnagebeschränkung ändert nichts an den objektiven Fakten,
dass die Straße von der L20 bis zum Ortsteil Öftenhäven
für das prognostizierte Verkehrsaufkommen von und zur geplanten Anlage nicht geeignet ist.

Zwei Szenarien sind voraus zu sehen:

Begegnen sich zwei LKW, möglicherweise mit Anhänger oder der Schulbus
müsste einer im Graben oder auf dem Acker fahren.
Das könnte der Gemeinde eigentlich egal sein, ist das Problem der Kraftfahrer.
Sollen die doch sehen damit klar zu kommen.

Bei der durchschnittlichen Straßenbreite von 3,20 m ist es bei Begegnungsverkehr
unvermeidlich über die mehr oder weniger vorhandenen Bankette hinaus auszuweichen.
Da diese unzureichend befestigt sind werden sich Straßenschäden,
die bereits jetzt vorhanden sind verstärken.
Das kann der Gemeinde dann nicht mehr egal sein,
denn für die Unterhaltung der Gemeindestraßen muss sie Sorge tragen

Über lang oder kurz wird also die Gemeinde die Straße ertüchtigen
bzw. entsprechend den Erfordernissen des Verkehrsaufkommens auszubauen müssen.
Das kostet aktuell etwas über 1.000.000,00 Euro.
Die Kostenschätzung sollten die Gemeindevertreter kennen.

Nun ist mir letztlich nicht klar ob die Verkehrsbehörde überhaupt den Segen der Gemeinde benötigt
um die Verkehrseinschränkung aufzuheben.
Es macht allerdings Sinn wenn die Gemeinde zustimmt
denn damit würde gleichzeitig ihre Weigerung,
das gemeindliche Einvernehmen für die Anlage zu erteilen,
hinfällig und nicht mehr haltbar sein.

Ob dann der Investor etwaige Auflagen erfüllt bleibt auch abzuwarten.
Bei der Biogasanlage ist die Auflage - Ausbau der Kreuzung Öftenhäven
- seit Dezember 2012 nicht umgesetzt.

Peter Zentsch


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