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Chronologie zur Fusion |
Dies ist der offizielle Kenntnisstand der Gemeinderäte von Steinfeld: Auf der letzten Sitzung des Gemeinderates im alten Jahr wurde die Durchführung des Bürgerentscheides zur Gemeindefusion beschlossen. Die Bürger sollten am 01.Februar 2009 die Frage beantworten, ob mit Broderstorf oder Sanitz fusioniert wird. Bis zum 17.Januar hätte die von der Gemeindevertretung verfasste „Darlegung“ mit allen Argumenten und Fakten veröffentlicht sein müssen, um den Bürgerentscheid fristgerecht durchzuführen. Die "Darlegung" liegt ausgedruckt und unterschrieben, seit dem 07.Januar 2009 beim Bürgermeister. Sie wurde nicht veröffentlicht. Ein Bürgerentscheid ist nun zum 01.Februar 2009 nicht mehr möglich. Dies sind die offiziellen Fakten und der offizielle Kenntnisstand der Gemeindevertreter in Steinfeld. Jetzt kommt der inoffizielle Teil. Kurz vor dem 17.Januar, als immer noch keine „Darlegung“ veröffentlicht war und die Zeit für deren fristgerechte Veröffentlichung eng wurde, wandte sich Gemeindevertreterin Dittrich telefonisch an das Innenministerium in Schwerin und an die Rechts- und Kommunalaufsicht in Bad Doberan. Daraufhin wurde ihr aufgrund ihrer Anfragen am 15.Januar 2009 ein "Erlass" des Innenministeriums (von 01/2004) zugesandt. Dieser "Erlass" bringt zum Ausdruck, dass die Gemeindevertretung Steinfeld nach ihrer Beschlussfassung für die Aufnahme von Sondierungsgesprächen für die Bildung einer neuen Gemeindestruktur am 02.April 2008 noch genau 6(!) Wochen Zeit gehabt hätte, einen Bürgerentscheid zu initiieren. Der "Erlass" ist im Amt Carbäk und in der Kommunal- und Rechtsaufsicht bekannt. Wer ihn nicht kennen konnte, waren die Gemeindevertreter in Steinfeld. Die wurden auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Bis zum heutigen Tage wurde dieser "Erlass" nur(!) Frau Dittrich auf deren intensive Nachfrage zur Kenntnis gegeben. Hier könnte man einen Gemeindevertreter zitieren, der spontan sagte, als er davon inoffiziell Kenntnis erhielt: „…jetzt fühle ich mich aber total vera…scht“. Dem kann man eigentlich nur zustimmen, wenn man sich überlegt, dass die Rechtsabteilung des Amtes Carbäk den Gemeinderäten auf ihrer Arbeitsberatung 2009 zum Bürgerentscheid ein langes Entscheidungspapier vorlegte. Die Gemeinderäte sollten entscheiden, ob sie die Durchführung des Bürgerentscheides in eigener Regie durchführen oder ob sie diese an das Amt Carbäk übertragen wollen. Dabei war lt. "Erlass" der Drops bereits am 14.Mai 2008(!) „gelutscht“. Die Frage ist jetzt, wann die Gemeindevertretung offiziell über die Rechtslage informiert wird und wie man dies den Bürgern erklären will. Gespannt wartend, wahrscheinlich ebenso wie Sie, mit herzlichen Grüßen Ihr Udo Cimutta |
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