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Dringlichkeits-Amtsausschusssitzung
am 14.Mai 2012


Gemeindepolitik
Schulneubau - Beschluss über Vergabe der Planungsleistung rechtswidrig

Die Stühle im Sitzungszimmer des Amtes waren zur Dringlichkeitssitzung spärlich besetzt.
Obwohl die Thematik "Neubau Grundschule" nur die schultragenden Gemeinden
Thulendorf, Broderstorf und Roggentin betraf, handelte es sich doch um eine vollwertige Ausschusssitzung,
zu der alle Ausschussmitglieder eingeladen wurden.

Die Einwohnerfragestunde vor Sitzungsbeginn nutzte die Bürgermeisterin von Thulendorf
für eine Kritik an "Steinfeld-ONLINE".

Sie verwies auf eine kleine Wortverwechslung - statt Roggentin
hatten wir Herrn Bünger zum BM von Broderstorf "gemacht".

Weiter kritisierte sie die Überschrift des Sitzungskommentars zum Amtsausschuss:
"6 Mio. Euro Schulneubau in 2 Minuten".

Dies würde einen falschen Eindruck zu den umfangreichen Beratungen zum Thema vermitteln.
Herr Lange (BM Broderstorf) und der Amtsvorsteher unterstrichen die kritischen Bemerkungen.
Man hätte immerhin tagelang beraten, so Bünger (Amtsvorsteher und BM Roggentin).

Warum Frau Arndt, die zu anderen Gelegenheiten immer den "direkten Draht" nutzt,
hier diese Bühne für ihre Anmerkungen wählte, lässt sich nur vermuten.

Den kleinen Vauxpas mit Herrn Bünger bitten wir zu entschuldigen.
Wir glauben aber, dass diese kleine Wortverwechslung
nicht zu Irritationen der Öffentlichkeit geführt hat.

So bedeutend sind wir nicht. Oder?

Die Überschrift des Sitzungskommentars allerdings ist tatsächlich real!
Liebe Frau Arndt, ob Sie es glauben oder nicht - der Beschluss über die 6 Mio Euro Schulneubau
wurde im öffentlichen Teil der Sitzung innerhalb von noch nicht einmal ganz 2 Minuten gefasst.

Es mag sein, dass dieser Entscheidung Beratungsstunden voran gingen.
Doch erfolgten diese Beratungen im Amtsausschuss bis zu diesem Datum nicht öffentlich!

Hätten wir nicht aus der Ausschuss-Sitzung vom 29.03.2012 berichtet, (siehe hier)
hätte die Öffentlichkeit keinerlei Informationen erhalten,
die letztlich zur Beschlussfassung über besagte 6 Mio Euro führte.

Für die Öffentlichkeit bleibt also der Beschluss innerhalb von 2 Minuten ohne jegliche öffentliche Debatte.

Wir verstehen, dass die Ausschussmitglieder hier eine andere Wahrnehmung haben,
aber wer nicht zum erlauchten "inneren" Kreis gehört, sieht die Sache von außen etwas anders.

Vielleicht helfen diese Hinweise, in Zukunft mit Belangen der Öffentlichkeit auch öffentlich umzugehen.

Wir werden jedenfalls auch weiterhin bei jeder Gelegenheit über derlei berichten.

Zur Sitzung.

Auf Antrag wurde ein Tagesordnungspunkt zusätzlich aufgenommen
(Bestätigung der Wahl des Amtsjugendfeuerwehrwarts).

Der Bericht der Amtsleitung fiel kurz aus
mit Hinweis auf die kurz hintereinander erfolgten Sitzungen:

Erfreulich:
entgegen der Vorankündigung können im Amtsgebiet nun doch 7 MAE-Kräfte eingestellt werden,
die in den Gemeinden die Gemeindearbeiter unterstützen.
Sie sollen bereits am 01.Juli ihre Arbeit aufnehmen können.

Frau Narajek berichtete, dass die Umsatzsteuerpflicht für die Kommunen
aufgrund eines Gerichtsurteils vorerst außer Kraft gesetzt wurde.

Herr Pampel listete die aktuellen Baumaßnahmen auf,
wobei er die Sanierung der Poststraße in Broderstorf vergaß.

Später, nach Hinweis durch Herrn Langer (BM Broderstorf),
informierte er über diese Maßnahme ausführlich.
Auf die Gemeinde Broderstorf kämen zusätzliche Kosten zu.
Ein Mehrbedarf an Fördermittel sei vom Planungsbüro bereits angekündigt worden.

Ebenso ausführlich erläuterte er die Neufassung der Verträge mit EON edis,
die in Kürze als Beschlussvorlagen auf die Gemeinderatstische kämen.
Ziel der Vertragsneufassung sei eine EU-rechtliche Anpassung
und eine übersichtlichere Rechnungslegung.
An den Preisen hätte sich nichts geändert,
aus diesem Grund sei auch nicht auf das Kündigungsrecht verwiesen worden.

Herr Fahning berichtete vom Stand der Fertigstellung der privaten Kindertagesstätte in Pastow.
Nach seiner Information soll diese bereits am 01.Juni öffnen.
Wenn man die Gestik des Broderstorfer Bürgermeisters richtig deutet,
dürfte er hinsichtlich dieses Termins Bedenken haben.

Frau Arndt (BM Thulendorf) hinterfragte die Kosten für die Kinderbetreuung.
Der bisher geltende Schlüssel Gemeindeanteil / Elternbeitrag sei auch hier anzuwenden,
so die Antwort der Amtsleitung.

Die Anfrage Herrn Hirschmanns (GV Broderstorf),
ob für diese KITA auch der Schulausschuss zuständig sei,
wurde mit Hinweis auf die private Trägerschaft abschlägig beantwortet.

Nach dieser Info-Runde der Amtsleitung war der eigentliche Anlass der Dringlichkeitssitzung an der Reihe.

Herr Bünger begründete deren Einberufung ausführlich.

Man sei zum schnellen Handeln gezwungen,
will man das enge Timing für die Realisierung des Schulneubaus einhalten.
Das Landesministerium übe entsprechenden Druck aus.

Bünger habe als Amtsvorsteher gegen die Vergabe der Planungsleistungen
von mehr als 200.000 Euro an ein Planungsbüro ohne Ausschreibung Widerspruch einlegen müssen.
Die Beschlüsse würden gegen das Haushaltsrecht verstoßen.

Er verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes,
welches solche Dinge eindeutig regele und keinen Handlungsspielraum zuließe.
Die Bestimmungen der VOF seien in Deutschland bisher unterschiedlich gehandhabt worden.
Wegen des EU-Urteils sei dies nun nicht mehr möglich.

Mit solch einem Urteil müsse man sich nun an der Rechtmäßigkeit orientieren, so O-Ton Bünger.

Da drängt sich sogleich die Frage auf, ohne EU-Urteil - keine Rechtmäßigkeit?

Die Splittung der Leistungen in einzelne Maßnahmen seien das Hauptproblem.
Diesen Trick habe man angewandt, um die gesetzlich vorgeschriebene Grenze,
den sogenannten Schwellenwert von 200.000 Euro für eine zwingende europaweite Ausschreibung zu umgehen.

Der Schulneubau sei im Sinne des Gesetzes als eine Maßnahme zu betrachten.

Die Planungsleistung läge somit deutlich über 200.000 Euro.
Aus diesem Grund sei eine europaweite Ausschreibung unumgänglich.

Um rechtssicher zu handeln und keine weiteren Fehler zu machen,
habe die Amtsleitung unterschiedliche Instanzen kontaktiert.
Man sprach in dem Zusammenhang vom Innenministerium als obere Rechtsaufsichtsbehörde
und einer anderen Instanz.

Weiter berichtete Bünger, dass bereits der BDA (Bund Deutscher Architekten) angekündigt habe,
sich an die Vergabekammer zu wenden, um die in der Presse bekannt gewordenen Rechtsbedenken geltend zu machen.

"Gott sei Dank, das wir diesen Weg beschritten haben..."
bemerkte Bünger und meinte damit den Widerspruch gegen die Vergabebeschlussfassung.

Frau Narajek (Leitende Verwaltungsbeamtin) ergänzte die Ausführungen Büngers.
Bei der letzten Amtsausschuss-Sitzung war man sich nicht sicher gewesen,
ob die Tischvorlagen dem geltenden Recht entsprechen.
Aufgrund des Zeitdrucks habe man nicht gründlich recherchieren können,
ob die vorgeschlagene Splittung der Planungsleistung möglich sei.

Nach Kenntnis des bereits erwähnten EU-Urteils sei man nun sicher,
dass es nicht zulässig ist, die Schwellenwerte der VOF zu umgehen.
Eine europaweite Vergabe sei notwendig.
Angesichts des engen Zeitfensters sei dies allerdings kaum zu schaffen.
Man müsse nun sehen, wie man das Unmögliche möglich mache, so O-Ton Narajek.

An dieser Stelle unterbrach Bünger die Erklärungen und eröffnete die Debatte.

Herr Klingner (GV Roggentin) begründete sein Abstimmungsverhalten.
Er verwahrte sich dagegen, weiter so "...unverschämt unter Druck gesetzt zu werden...".
Außerdem wollte er wissen, ob eine Realisierung des Vorhabens überhaupt noch möglich sei.

Herr Bünger verwies auf den nächsten Tagesordnungspunkt.
Dort wolle man einen Weg darlegen,
wie man das Timing trotz europaweiter Ausschreibung noch einhalten könne.

Als erstes müsse man jedoch darüber entscheiden,
ob der Ausschuss den Widerspruch des Amtsvorstehers bestätigt.
In einem Nebensatz schwang Bünger sogleich wieder die „Drohkeule“.
Wenn man dem Widerspruch nicht bestätige und vor die Vergabekammer zitiert werde,
so könne dies ein „teurer Spaß“ werden.

An die Ausschussmitglieder gewandt fragte Bünger, was gewünscht sei,
ob er den Beschlusstext vortragen solle oder ob es reiche, wenn er die Beschlussnummern nenne.

Es war wieder Frau Elgeti (GV Broderstorf), die auf die anwesenden Gäste hinwies und darum bat,
die Beschlusstexte zu verlesen.
Dank Ihrer Bitte konnten die Bürger wenigstens nachvollziehen, worüber beschlossen wurde.

Es bleibt weiterhin unverständlich, warum sich Herr Bünger so schwer tut, für Transparenz zu sorgen.

Alle Widersprüche wurden einstimmig vom Ausschuss bestätigt.

Mit dem Satz „Die spannende Frage ist: Wie geht es weiter?
leitete Bünger zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

Als erstes wurde das enge Zeitfenster beschrieben.
Bis zum 30.08.2012 müssten genehmigungsfähige Planungsunterlagen vorliegen,
damit man die Fördermittel fristgerecht beantragen könne.

Um den Termin halten zu können, habe man ein Amtshilfeersuchen gestartet.
Die Kreisverwaltung müsse dafür die Dringlichkeit bestätigen.
Nur dann könne man das gesamte Verfahren so raffen, das eine Einhaltung der Termine möglich sei.

Herr Pampel wurde beauftragt die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen
über das Internet zu initiieren (siehe hier).
Der Beauftragte schränkte sogleich ein, dass er mit diesem Verfahren keinerlei Erfahrung hätte.
Diesen Einwand unterstützte auch der Amtsvorsteher.
Es wurde daraufhin mehrfach betont,
dass sich der Bauamtsleiter auf die Einarbeitung in die Internetausschreibung konzentrieren müsse.

Eine weitere Maßnahme, um zum 30.August ein genehmigungsfähiges Projekt
für die Fördermittelbeantragung vorlegen zu können, ist der Vorschlag,
ein bereits genehmigtes Projekt eines anderen Schulneubaus zu übernehmen.

Es müsse doch möglich sein, führte Bünger aus, dass man ein Projekt für den Neubau einer Grundschule
für 250 Schüler finde und als „Wiederverwendungsprojekt“ nutzen könne.
Später in der Sitzung wurde der Neubau der Grundschule Kritzmow in diesem Zusammenhang erwähnt
(ein aib-Projekt im Übrigen – (siehe hier) )

Die Vorteile eines solchen „Wiederverwendungsprojektes“ lägen auf der Hand,
Statik usw. müssten nicht neu erstellt werden. Das spare wertvolle Zeit.

An die Frage von Herrn Klingner anknüpfend, erläuterte die LVB Frau Narajek den engen Zeitplan.
Sie habe das Dringlichkeitsverfahren inklusive der EU-Ausschreibung einmal durchgespielt.
Wenn man für den Ausschreibungsbeginn das heutige Datum zugrunde läge, wäre am 15.Juli die Ausschreibung beendet.
Eine zügige Vergabe vorausgesetzt, habe man dann nur noch wenige Tage Zeit,
das Projekt genehmigungsfähig zu planen und am 30.August vorzulegen.
Ohne Amtshilfe und die Mithilfe von Fachkompetenz sei das nicht zu schaffen.
Eigentlich sei es ein Ding der Unmöglichkeit, so O-Ton Narajek.

Immerhin hätten die Ämter und Instanzen 3 Monate für die Bearbeitung der Unterlagen zeit.
Viele Dinge könne man parallel betreiben. Wichtig sei eine intensive Kommunikation aller Beteiligten.
Ein „K.O.-Kriterium“ für die Vergabe der Planungsleistung werde die Termintreue sein.

Herr Bünger ergänzte die Ausführungen mit der Bitte,
dass Vorschläge und Ideen zur Problemlösung hochwillkommen seien.
Ihnen sei unter den gegebenen Umständen nicht mehr eingefallen.

Herr Klingner meldete sich noch einmal zu Wort und stellte fest,
dass die Hauptarbeit nun beim Amt liege
und der Ausschuss erst wieder gefragt sei, um Beschlüsse zu fassen.

Herr Junge (GV Broderstorf) wollte wissen,
ob für die EU-Ausschreibung die gleichen Gebührensätze für die Planungsbüros gelten würden.

Zur Erinnerung – auf der letzten Ausschusssitzung war aufwändig begründet worden,
dass eine Ausschreibung von Planungsleistungen keinen Sinn mache,
da für alle Planungsbüros die gleichen Gebührensätze zugrunde lägen.
Ein Vergleich dieser Leistungen sei aus diesem Grunde nicht möglich.

Diese Auffassung wurde von der Verwaltung und der Mehrheit der Ausschussmitglieder vertreten,
die daraufhin auch die Vergabe-Beschlüsse fassten.

Lediglich der Amtsvorsteher Herr Bünger
und der Bürgermeister Poppendorfs Herr Knorr zweifelten diese Sichtweise an.
Herr Knorr machte sogar anhand eines Beispiels deutlich,
dass es Spielräume gebe und man tausende Euro sparen könne, wenn man ausschreibe.

Die Argumente, mit denen die Verwaltung nun die Frage von Herrn Junge beantwortete
hatten sich gegenüber der Ansicht vom 26.April um 180 Grad gewendet.
Innerhalb von wenigen Tagen war man zu der Erkenntnis gekommen,
dass die Gebührenverordnung tatsächlich Spielräume zuließe.
Es seien Unterschiede bis zu 100 Prozent möglich.
Hört, hört!

Damit war die Debatte beendet.

Frau Elgeti fragte noch an,
ob man nicht für die EU-Ausschreibung einen Beschluss im Amtsausschuss fassen müsse.
Dies sei nicht notwendig, so die LVB, da sich das Verfahren aus dem Vergaberecht ergebe.
Da stellt sich doch prompt die Frage, ob sich das Vergaberecht seit der letzten Sitzung vom 26.April geändert hat.
Das Recht sicherlich nicht - dessen Auslegung durch die Amtsleitung scheinbar schon

Damit war dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung war die Wahl des Amtsjugendfeuerwehrwarts Thema.
Die Wahl wurde einstimmig durch den Ausschuss bestätigt.

Gewählt worden war Mathias Oldenburg aus Thulendorf.

Ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, wie Frau Arndt erklärte.
Mathias Oldendorf habe als Jugendwart der FFw Thulendorf/Steinfeld
viele Jahre erfolgreich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet.

Wir freuen uns sehr, so einen kompetenten Mann für dieses Amt gefunden zu haben, betonte Herr Bünger.

Die Ernennungsurkunde wird am 09.Juni
anlässlich des Amtsausscheides der Freiwilligen Feuerwehren in Roggentin überreicht.

Auch wir möchten Mathias Oldenburg aus ganzem Herzen gratulieren
und ihm viel Erfolg wünschen!

Damit ging der öffentliche Teil der Amtsausschusssitzung zu Ende.

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