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Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 07.August 2013


Gemeindepolitik
Das die Gemeindevertretung in Broderstorf auch mit manch unvorhersehbaren Klippen zu kämpfen hat,
zeigte sich auf der ersten Versammlung des Gremiums nach der Sommerpause.

Nur 9 von 18 stimmberechtigten Gemeinderäten fanden sich zur Sitzung ein.
Zu wenig, konstatierte der Bürgermeister.

Gegen 18:40 eröffnete er die Sitzung.
Für deren Beschlussfähigkeit fehlte ein Gemeindevertreter,
wie der BM später im TOP 4 der Tagesordnung für das Protokoll feststellte.

Da keiner der anwesenden Gemeinderäte diese Feststellung vorzeitig forderte
und somit lt. Kommunalverfassung einen sofortigen Sitzungsabbruch initiierte,
konnte der Bürgermeister die Bürgerfragestunde eröffnen.

Anders als im Gremium, waren die Sitze der Gäste fast vollständig belegt.
Viele Bürger waren gekommen, um zu sehen,
wie sich die Gemeindevertretung Broderstorf in Bezug auf die geplante Hähnchenmastanlage verhält.

Auf der Tagesordnung war unter TOP 12 diese thematisiert.
In der letzten Sitzung war vom Investor der HMA ein Vertragsangebot vorgelegt worden.
Der Investor bot an, sich an der Instandhaltung der Zuwegung zur geplanten Anlage zu beteiligen.
Sollte die Gemeinde darauf eingehen,
hätte dies Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren.

Einige Bürger und Gemeinderäte bewerteten das Vertragsangebot kritisch
und sahen große finanzielle Risiken für die Gemeinde.

Nach intensiver Diskussion und Empfehlung durch die Amtsleitung einigte man sich in der GV,
auf der letzten Sitzung diesen Vertrag rechtlich prüfen zu lassen.
Offensichtlich wird eine solche Vertragsprüfung durch die Rechtsberatung des Amtes nicht abgedeckt.
Die Rechtsanwälte sollen nun extra dafür bezahlt werden.
Diesen Beschluss wollte man in der aktuellen Sitzung fassen,
was aber nun wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht möglich war.

Insofern, wären die vielen Anmerkungen, Kritiken und Hinweise der Bürger
für die spätere Debatte in der nachzuholenden Sitzung
auch für die jetzt abwesenden Gemeinderäte wichtig gewesen.

Es ist kaum zu erwarten, dass in dieser späteren Sitzung
die Bürger erneut eine Möglichkeit erhalten,
ihre Fragen an die Gemeinderäte direkt zu richten.
Es bleibt die Hoffnung, dass die protokollierten Einwendungen richtig dargestellt vorliegen
und entsprechende Beachtung finden.

Als erstes meldete sich Herr Nagel zu Wort.
Er hatte auf der letzten Sitzung mit Verweis auf den Paragraph 50 der Kommunalverfassung
Beschwerde geführt.
Seiner Ansicht nach, sei das Vertragsangebot des Investor der HMA rechtswidrig
weil sich daraus nicht absehbare finanzielle Risiken für die Gemeinde ergäben.
Er konnte sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen,
den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.
Daraufhin hatte er sich an die Untere Rechtsaufsichtsbehörde gewandt.
Nach wochenlangem Warten und einer Nachfrage,
bei der das Innenministerium involviert wurde,
habe er endlich eine Zwischennachricht erhalten.

Er fragte den Bürgermeister, wieso der Vertrag auf der Sitzungsagenda stehe,
obwohl seine Beschwerde noch nicht rechtlich geprüft sei.
Darüberhinaus wolle man Geld für eine Rechtsberatung ausgeben, die vielleicht sinnlos sei,
wenn man seiner Beschwerde recht gäbe.

In dem Zusammenhang erinnerte er daran,
dass die Gemeinde Kussewitz als dritte Partei des Vertragsangebotes
öffentlich erklärt habe, den Vertrag keinesfalls zu unterschreiben.
Damit wäre das Papier vom Tisch, so Nagel.

Der Bürgermeister erklärte, dass er sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern werde
und verwies auf die Kommunal- und Rechtsaufsicht.

Für die Anwesenden erschloss sich aus dieser Antwort nicht eindeutig,
ob der Bürgermeister dabei die anhängige Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person meinte
oder ob er sich auf die Prüfung der Beschwerde bezüglich des Vertragsangebotes bezog.

Aus einer ergänzenden Anmerkung ging hervor,
dass er die Einbindung eines Rechtsanwaltes als notwendig erachte.
Vor dem Verwaltungsgericht werde die Gemeinde nicht von Gemeindevertretern
sondern von einem Rechtsanwalt vertreten und dazu wird es kommen, so O-Ton Hanns Lange.

Herr Pohl von der Bürgerinitiative kritisierte die eingangs erwähnte Beschlussfassung
zum Vertragsangebot des Investors auf der letzten GV-Sitzung im Juni.
Bei dieser Sitzung sei Herr Pohl als Gast anwesend gewesen
und habe die Diskussion und Abstimmung lückenlos verfolgen können.
Seiner Ansicht nach, sie die Beschlussfassung unrechtmäßig erfolgt und somit ungültig.

Er verwies auf Paragraph 24 der Kommunalverfassung,
demnach hätte ein, auf der Sitzung anwesender Gemeindevertreter und Lanwirt,
der nachweisbar Geschäftsbeziehungen zum Investor unterhielte,
seine Befangenheit anzeigen müssen.
Das habe dieser aber nicht getan.
Besagter Gemeindevertreter hätte sich demnach weder an der Debatte
noch an der Beschlussfassung beteiligen dürfen.

Vorsorglich machte Herr Pohl darauf aufmerksam,
dass man die Befangenheit auch anderer Gemeinderäte in dieser Angelegenheit prüfen müsse.
Er gab seine schriftlichen Ausführungen zum Protokoll.
Auf Nachfrage versicherte der Bürgermeister, dass der Hinweis geprüft
und als Anlage zum Protokoll beigefügt werde.

Gleiches hatte er in Bezug auf die Beschwerde von Herrn Nagel
bereits auf der letzten GV-Sitzung zugesagt.
In den Unterlagen zur aktuellen Sitzung waren Herrn Nagels Ausführungen nicht zu finden.
Auf Bitte aus dem Gremium, sagte der BM erneut eine Zusendung zu.

Frau Elgeti betonte in Hinblick auf die vielen Kritiken und Hinweise der Bürger,
das Vertragsangebot und dessen Prüfung betreffend,
dass sie sich als ehrenamtliche Gemeindevertreterin nicht in der Verantwortung sähe
den Vertrag zu bewerten.

Dies sei Aufgabe von Rechtsanwalt und Verwaltung.
Auf deren fachliches Urteil müsse man vertrauen,
da sehe sie sich in keiner anderen Rolle, als die anwesenden Gäste auch.

Diese Äußerung sorgte für Unbehagen unter den Gästen,
von denen einer zum Ausdruck brachte,
dass die Gemeinderäte sich nicht von ihrer Verantwortung
und einem gesunden Menschenverstand freisprechen sollten.
Seiner Meinung nach, sei es selbst für einen Laien leicht erkennbar,
dass der Vertragsentwurf kritisch ist.

Besagter Bürger hinterfragte, ab wann die Auflagen umgesetzt werden,
die der Investor mit der Genehmigung für den Betrieb der Biogasanlage erhalten habe.
Die Anlage sei seit Dezember in Betrieb.
Es seien keine Anzeichen erkennbar, dass der Investor die Auflagen der Behörde erfülle.

Eine Übung der ortsansässigen Feuerwehr und auch der Ausbau der Kreuzung in Öftenhäven
sei nicht erfolgt.

Ein Kreuzungsausbau sei nur über einen Vertrag machbar, entgegnete der Bürgermeister.
Dieser Vertrag habe auf der Tagesordnung
der letzten Gemeindevertretersitzung 2012 in Steinfeld gestanden.
Dort sei keine Beschlussfassung erfolgt.
Nun müsse man das Thema in Broderstorf erneut aufrollen.
Das benötige Zeit und Manpower, welche die Verwaltung nicht hätte.
Diese sei mit dem Projekt zum Schulneubau voll ausgelastet.

Die Begründung wurde bei vielen der Gäste mit Kopfschütteln quittiert.

Herr Pohl machte den Vorschlag externe Hilfe in Anspruch zu nehmen,
um das Amt zu entlasten.

Dies sei nicht so einfach möglich, so der Bürgermeister.
Die Kosten dafür würden auf alle amtsangehörigen Gemeinden umgelegt.
Eine Unterstützung durch die Nachbargemeinden dabei sei nicht zu erwarten.

Mit der Feststellung, dass man alle Hinweise der Bürger dokumentiert habe,
beendete der Bürgermeister das Thema.

Anschließend erhielt der Vorsitzende des SV Pastow die Möglichkeit,
den Bau des neuen Vereinsgebäudes zu erläutern.

Ausführlich erklärte er die räumliche Aufteilung und Funktionalität
anhand des Grundrisses auf einer Videoleinwand.
Es gab noch ein ungelöstes Problem.
Man wolle sich die Option zur Errichtung einer Sporthalle offen halten
und benötige dafür vorausschauend Platz.

Von den Anwesenden kamen mehrere konstruktive Vorschläge,
die man nun mit dem Planungsbüro prüfen werde.

Der Gemeindevertreter Herr Francke, stellte den Stand des Gemeindesportfestes vor
und warb für eine große Teilnahme aus allen Ortsteilen.
Der Bürgermeister dankte für die gute Arbeit des Vorbereitungsteams.

Auf Vorschlag von Gemeinderat Herrn Harms wollte man nun, Bauanträge besprechen,
die regulär im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zur Beschlussfassung vorgesehen waren.

Ich machte auf rechtliche Bedenken meinerseits aufmerksam
und bat diese zu Protokoll zu geben.

Der Bürgermeister entgegnete, dass man beraten wolle,
damit er aufgrund von Empfehlungen der anwesenden Gemeindevertreter
Eilentscheidungen in Bezug auf die Anträge treffen könne.
Für viele der vorliegenden Bauanträge
wären in Hinblick auf verbindliche Termine solche Entscheidungen notwendig.
Das Verfahren wäre unbedenklich, da man es rechtlich prüfen werde.

Ich hielt dem entgegen, dass die Versammlung nicht beschlussfähig sei.
Aus diesem Grund halte ich eine Debatte für unzulässig,
wenn diese in eine Empfehlung für eine Einzelentscheidung mündet.

Wenn der Bürgermeister Eilentscheidungen aus Gefahr in Verzug trifft,
dann kann er dies tun und muss sein Handeln auf der nächsten regulären Sitzung der GV begründen.
Die Gemeinderäte müssen dieses dann per Beschlussfassung legitimieren.

Ich erklärte, dass ich auf keinen Fall an einer,
für mich rechtlich bedenklichen Verfahrensweise mitwirken werde,
erklärte die Versammlung für mich als beendet
und verließ die Veranstaltung.

Mit einem kleinen Redaktionsteam für Sie am Ball
Ihr Udo Cimutta

PS:
Die Sitzung wird am Mittwoch, den 21.August 18:30 Uhr
im Gemeindezentrum in Broderstorf fortgesetzt.

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