Startseite

Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 04.Dezember 2013


Gemeindepolitik
Es war die letzte Sitzung des Gremiums vor Jahresende und einer der letzten vor Ende der Legislatur.
Wie einem das oftmals auch privat ereilt,
galt es eine lange Liste an zu erledigenden Dingen abzuarbeiten,
die unbedingt noch vor Jahreswechsel auf den Weg gebracht werden sollten.

Quasi als Sitzungseinstieg gab der Bürgermeister bekannt,
dass der Haushaltsplan fertig sei und man sich im Januar treffen müsse,
um ihn auf den Weg zu bringen.
Man kann gespannt sein, wie kreativ in Ausschüssen mit dem Rotstift umgegangen wurde.
Immerhin galt es ein großes Haushaltsloch mit Kürzungen bei den „Freiwilligen Leistungen“ zu stopfen.

Nach einigem Hin und Her einigte man sich auf den 15.01.2014 als zusätzlichen Sitzungstermin.

In den Tagesordnungspunkten 14 und 15 sollen Bebauungspläne besprochen werden.
Der Bürgermeister verwies auf seine Befangenheit und kündigte an,
sich weder an der Debatte, noch an der Beschlussfassung zu beteiligen.

Bei den Informationen des Bürgermeister und des Amtes
war insbesondere der Fertigstellungstermin der Baumaßnahmen an der B110 in Roggentin von Interesse.
Diese sollen am 14.12.2013 beendet sein.

Der Straßenausbau in Teschendorf sorgt für viel Diskussionsbedarf.
Wie zu erfahren ist, gibt es Interessenkonflikte mit Grundstückseignern, die vom Ausbau betroffen sind.
Der Wunsch nach Natursteinpflasterung steht beispielsweise befürchteter Lärmbelästigung gegenüber.
Der Landkreis hat signalisiert, sollte das Projekt 2014 nicht auf den Weg gebracht werden,
wird man sich von dem Vorhaben zurückziehen.

Am 05.12.2013 sollte der neue Hort (Grundschule an der Carbäk) eröffnet werden.
Wegen des Sturmes hat man eine Verschiebung der Feier erwogen.
Inwieweit diese nun schon stattgefunden hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
Wir wünschen den Erziehern und den Kindern viel Spaß und Freude in dem neuen Hort.

Eine Nachfrage gab es nach dem Ausbau der Kreuzung in Öftenhäven.
Diese soll durch den Investor der Biogasanlage in Fienstorf
entsprechend den Auflagen aus der Baugenehmigung zur Anlage ausgebaut werden.
Ein Vertragsentwurf den der Investor der Gemeinde zum Ausbau vorlegte,
beinhaltete einen Paragraphen, welcher der Gemeinde unannehmbare Forderungen auferlegte.

Die Gemeindevertretung machte die Vertragsunterzeichnung von der Streichung dieses Paragraphen abhängig.
Der Bürgermeister hatte zum Stand dieser Angelegenheit keine neuen Erkenntnisse.
Vom Investor sei noch kein geändertes Vertragsangebot gekommen.

Eine interessante Entwicklung.
Von dem eingeläutetem „Ping-Pong-Spiel“ dürfte der Investor profitieren.
Solange kein unterschriebener Vertrag auf dem Tisch liegt, solange gibt es keinen Kreuzungsausbau.

Bei den Berichten aus den Ausschüssen wurde kritisiert,
dass die Niederschriften aus dem Kultur- und Sozialausschuss
und aus dem Ordnungs- und Umweltausschuss nicht mit den Sitzungsunterlagen
zur Gemeinderatsversammlung verschickt wurden.
Die Gemeinderäte hätten keine Gelegenheit,
sich in ihrer Sitzungsvorbereitung mit den Empfehlungen aus den Ausschüssen auseinander zu setzen.
Eine Forderung die nun zum wiederholten Male an das Amt gegeben wurde.

Ähnlich kritisch sah man weitere ausbleibende Zuarbeiten,
die seit Monaten, ja bereits seit Jahren vom Amt angefordert wurden.

Seit zwei Jahren fordere man ein transparentes Monitoring über die Stromverbräuche der Straßenbeleuchtung,
rügte Herr Urbach.
Die simple Auflistung der Kilowattstunden scheine für das Amt ein Problem zu sein.
Mit einer solchen Aufgabe könne man sogar einen Grundschüler beauftragen, monierte er.
Hier gehe es darum, dass die Gemeinderäte erkennen wollen,
ob die technischen Maßnahmen zur Stromeinsparung erfolgreich waren oder nicht.

An dieser Stelle machte ich darauf aufmerksam,
dass die Gemeindevertretung nicht Bittsteller an die Verwaltung sei.
Das Amt ist die Schreibstube für das Kommunalparlament.
Das kann man sogar in der Verfassung dieses Landes nachlesen.
Es gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Verwaltung, die Anforderungen zu erfüllen.

Man hat oft den Eindruck, dass dieser Grundsatz in Vergessenheit gerät.
Auch diesem Aspekt Rechnung tragend,
ist die demokratischere Konstellation einer Großgemeinde
mit einem hauptamtlichen Bürgermeister dem die Verwaltung untersteht,
die bessere Option.

Eine Verwaltung, die sich über das Parlament stellt, sägt automatisch am eigenen Ast.

Zurück zu den Berichten aus den Ausschüssen.

Man griff die Idee wieder auf, für das Gemeinwohl besonders engagierende Bürger zu ehren.
Der Vorschlag einer Ehrenbürgerwürde (mit Ehrennadel)
soll noch vor der Kommunalwahl am 25.Mai 2014 auf den Weg gebracht werden.

Ein weiteres Thema waren die Beiträge zur Kinderbetreuung (TOP 12).
Roggentin hatte gesetzeskonform gefordert, die Umlagen nach der Anzahl der Kinder aufzuschlüsseln.
Bis dato war dies entsprechend der Einwohnerzahl geschehen.
Eine Regelung, welche die Gemeinde Thulendorf in arge Bedrängnis bringt.
Immerhin steigt ihr Anteil von 9.000 auf 19.000 Euro im Jahr.
Broderstorf, Roggentin und Thulendorf einigten sich,
dass man die Regelung über einen vierjährigen Zeitraum schrittweise einführen will.

Da alle Gemeinden die Belange der Kinderbetreuung an das Amt übertragen haben,
hat Thulendorf auch kaum eine andere Wahl.
Die Entscheidung fällt der Schulausschuss des Amtes.
In diesem Gremium haben die beiden großen Gemeinden das Sagen.

Bei den Anfragen der Gemeindevertreter,
wurde nach dem Stand der Rechtsberatung zum Vertragsangebot zur Straßenerhaltung
die Zuwegung zur geplanten Hähnchenmastanlage betreffend gefragt.

Hier gäbe es noch keine neuen Erkenntnisse, gab der Bürgermeister zur Auskunft.
Er hatte vorgeschlagen, nicht wie beschlossen die Kanzlei Grunert,
sondern die Kanzlei Rhode mit der Prüfung zu beauftragen.
Herrn RA Rhode lägen bereits Unterlagen im Zusammenhang mit der Biogasanlage vor.
Die Gemeinde Steinfeld hätte sich damals an dieses Anwaltsbüro gewandt,
so dass die Rechtsanwälte dort bereits Vorkenntnisse zur Angelegenheit besäßen.

Insbesondere die Vorsitzende der Wählergemeinschaft „Frischer Wind“ dürfte an dieser Stelle aufhorchen.
Es war ihrer Initiative zu verdanken, dass dieses Anwaltsbüro damals tätig wurde.
Der damalige Bürgermeister Müller und sein Stellvertreter Zentsch
hatten die Einschaltung eines Anwalts trotz Beschlusslage in der Gemeindevertretung monatelang verzögert.
Herr RA Rhode konnte abschließend nur noch feststellen,
was man bei einem rechtzeitigem Reagieren für die Gemeinde hätte erreichen können.

Viel Diskussionsbedarf gab es als es um den B-Plan für das neue Wohngebiet in Pastow ging.
Auf dem ehemaligen Gelände der LPG stehen noch alte Hallen.
Der Planer erläuterte kurz einige Eckpunkte zum Plan.
Es seien zahlreiche Hinweise und Einwände der Träger öffentlicher Belange zu beachten gewesen
und Altlasten beseitigt worden.
Mit dem zu fassenden Beschluss ginge es nun darum,
den B-Plan auf den Weg in die nächste Phase des Genehmigungsverfahrens zu bringen.

Herr Junge könne nach Prüfung der Unterlagen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen,
da die Frage der Abwasserableitung nicht ausreichend geklärt sei.
Das Statement des Wasser- und Bodenverbandes sei zu schwammig.
Es wäre demnach nicht klar, ob das Wasser abgeleitet werde.
Er, Herr Junge, befürchte die Gefahr einer Hochwassersituation.

Der Planer hielt dem entgegen, dass man dafür ein Stauwassersystem vorgesehen habe.
Außerdem könne man den Beschluss fassen
und im weiteren Verfahren das Statement vom Verband fordern.
Ohne Beschluss ginge es aber im Verfahren nicht weiter.

Er konnte sich mit seiner Argumentation nicht durchsetzen.
Der Beschlussvorschlag fiel bei der Abstimmung durch.

Frau Elgeti, konstatierte, dass der B-Plan nun 4 Wochen auf Eis läge.

Im Anschluss an die Sitzung saßen die Gemeinderäte, die sachkundigen Bürger aus den Ausschüssen
und die amtlichen Protokollantinnen in einer gemütlichen Runde zusammen.
Für den leckeren lukullischen Rahmen sei allen Organisatoren,
insbesondere Frau Noack herzlich gedankt.

Ich wünsche allen eine wunderschöne und besinnliche Festtagszeit
und einen guten Rutsch in das Jahr 2014.

Udo Cimutta

Kontakt

Impressum: ©imutta