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Broderstorfer Gemeinderat
am Mittwoch, den 01.April 2015

Gemeindepolitik
Nur Einer fehlte in der Runde,
ansonsten waren die Reihen der Gemeindevertreter zur Sitzung geschlossen.
Neben Frau Narajek in der Funktion der Amtsleitung und für Auskünfte den Finanzhaushalt
waren noch die Protokollantin und zwei Gäste anwesend.

Letztere saßen etwas verloren auf den verwaisten Gästestühlen,
von denen man auch nur wenige aufgestellt hatte.

Die Tagesordnung war kurz und versprach wenig Interessantes.
Das sah auch der Bürgermeister so,
der in Folge auf Tempo machte und Diskussionen vor dem Ausufern bewahrte
in dem er sie einfach abwürgte.

Es waren wieder die Nebentöne und Zwischenzeiler die zum Nachdenken verleiteten.
Genaues Hinhören und der eine oder andere logische Schluss lohnen einfach immer.

Zur Sitzung.

Bürgerfragestunde.

Gäste aus den Reihen der Normalbürger
wären zu so einer unspektakulären Sitzung wohl kaum erschienen,
wenn es nicht die eine oder andere Frage gäbe.

Zuerst wurde an die Frage der letzten GV-Runde angeknüpft.
Damals hatte der Bürgermeister die Frage nach der Teileinziehung
mit Abwarten beantwortet.

Teileinziehung, zur Erinnerung,
ist jenes, vom Landkreis empfohlenes Verfahren,
dass der Bürgermeister einleiten kann,
um Geschwindigkeits- und Tonnagebegrenzungen zu erhalten.

Selbstverständlich muss ein solches Ansinnen gut begründet werden.
Deswegen war nachvollziehbar,
dass der BM die amtliche Verkehrsschau der Kreisbehörde abwarten wollte.
Gut mit Argumenten gewappnet, könne er so eine schlüssige Begründung erarbeiten
und das Verfahren einleiten.
Zügig, wie man dachte.

Teileinziehung, ist im Übrigen
nach Ansicht des Landrates und seiner Fachleute,
die einzige erfolgversprechende Möglichkeit überhaupt
eine Chance auf den Erhalt der Begrenzungen zu haben.

Also Bürgermeister loslegen,
dachte der gemeine Bürger.

Die Töne die er nun zu hören bekam,
klangen sehr vernünftig und wie üblich sehr abwartend.
Das Gefühl eine wortreiche Begründung
für ein Aussitzen einer ungeliebten Problemlage präsentiert zu bekommen,
lag nicht fern.

Die Mitarbeiter des Landkreises hätten ihm (den BM) keine Hinweise gegeben,
die ein Teileinziehungsverfahren rechtfertigen würden.
Alles sei korrekt und die Straßen seien befahrbar.

Bitte ?

Nun gut, es gäbe sichtbare Straßenschäden,
da müsse man was machen und Geld im Haushalt einstellen.
Aber Teileinziehung ?
Nö, nicht wirklich.

Hat er so nicht gesagt, der BM,
aber irgendwie doch so gemeint.
Dachten zumindest beide Gäste.

Nun soll,
Sie vermuten schon was jetzt kommt
– abgewartet werden.

Das offizielle Protokoll der Verkehrsschau, soll Erkenntnisse liefern,
die bei der Verkehrsschau so noch nicht zu erkennen waren.

Erst dann werde der BM mit seinem Amtskollegen in Kussewitz reden.
Denn vorher,
ja Sie liegen richtig,
mache das alles doch gar keinen Sinn.

Rein vom Bauchgefühl her,
und als Kommentator darf man sich dieses erlauben,
können wir uns beruhigt, von der Teileinziehungsmöglichkeit verabschieden.
Zumindest in naher Zukunft.

Und was wird,
wenn erst einmal Tatsachen geschaffen wurden,
die sich dann im Alltag einschleifen...
Aber das kennen wir alle schon Bestens.

Die zweite Bürgeranfrage stellte Herr Nagel,
der die sinnvolle Beschilderung der 30km/h Zone in Fienstorf in Frage stellte
und umfangreiches Recherchematerial übergab.
Der Bürgermeister nahm es zur Kenntnis und versprach Prüfung.

Dann begann die Sitzung.

Eine Meldung im Nebensatz des Bürgermeisters ließ alle aufhorchen.
Er sei beim Petitionsausschuss des Landtages gewesen.
Auf Einladung, gemeinsam mit Frau Joost vom Amt Carbäk
hätten sie ca. 30 Fachleuten, Anwälten und Behördenmitarbeitern gegenüber gesessen.
Es sei um die Erschließung für die geplante Hähnchenmastanlage gegangen.
In einer freundlichen Atmosphäre habe man das Thema besprochen.

Dort sei eine Machbarkeitsstudie für den weiteren Ausbau des Standortes
mit Hähnchenmastanlagen vorgelegt worden.
In dieser Studie sei von einer 2. Ausbaustufe die Rede.

Angeblich erstaunt und nicht wirklich glaubhaft fragte der Bürgermeister die Anwesenden:
ach, das kennen sie gar nicht ?

Die Studie läge jetzt bei Frau Joost im Amt Carbäk.
Wer sie in Auftrag gegeben hätte könne er nicht sagen,
gab der Bürgermeister auf einen Zuruf zur Auskunft.

Ach so ?

Die Machbarkeitsstudien, die ich bislang einsehen konnte,
beschreiben die Auftraggeber ganz genau.
Oft auf den ersten Seiten dieser Dokumente.
Sehr erstaunlich, dass dies in dieser Studie nicht zu lesen sein soll.

Im Tagesordnungspunkt,
als es um die Anfragen der Gemeindevertreter ging hatte Herr Noak einige Fragen.

Er hatte um die Zusendung des „Erschließungsvertrages“
mit dem Betreiber der Biogasanlage in Fienstorf gebeten.
Diese läge nun den Unterlagen bei.
Wie man nun weiter in der Angelegenheit verfahren wolle?

Seit nunmehr Jahren gibt es Kritik,
dass die Auflagen der Genehmigungsbehörde nicht umgesetzt werden.
Von kommunaler und amtlicher Seite gibt es keinerlei Nachdruck,
dass der Betreiber tätig werde.

Restriktive Maßnahmen,
die jeden Häuslebauer sofort nach Fertigstellung seines Baues ereilen würden
– bei der Biogasanlage – Null, nada, nix.

Die Genehmigungsbehörde hatte den Investor beauflagt,
die Kreuzung in Öftenhäven auszubauen
und zwei zusätzliche Ausweichtaschen auf der Strecke einzurichten.

Der in der Kritik stehende Landwirt,
hatte sich zur Sache auf der letzten Gemeinderatssitzung geäußert.

Er wolle die Auflagen erfüllen und hätte dies auch längst getan,
wenn die Gemeinde eben jenen Erschließungsvertrag mit ihm schlösse.
Dieser Vertrag sei notwendig, damit er loslegen könne.

Nun lag also das umstrittene Vertragswerk auf dem Tisch der Gemeindevertreter.

Nur zur Information.
Auf der Tagesordnung war es nicht zu finden, wie Herr Noak anmerkte.
Es zeigte sich, dass man trotzdem darüber reden wollte.
Sehr ausführlich.

Gemeinderat Burkhard Grunow (ProVita)
machte auf fachliche und rechtliche Unzulänglichkeiten im vorliegenden Vertrag aufmerksam.
Seiner Ansicht nach müsse der Vertrag einem Anwalt vorgelegt werden,
bevor man es unterzeichnen könne.
So wie er vorliege, sei er (der Vertrag) zum Nachteil der Gemeinde,
machte Grunow deutlich.

Außerdem sei der Vertrag unvollständig.
Die Errichtung der beiden Ausweichtaschen auf der Straße nach Fienstorf
fehle völlig.

Herr Noak brachte in seinen Argumenten eine Tendenz in die Diskussion,
die dem Investor sehr gefallen dürfte.
In Noaks verständlichem Drängen auf eine Lösung des Problems,
schwenkte er offensichtlich unwissentlich auf die Schiene des Landwirtes ein,
dass die Gemeinde nun am Zuge sei, etwas zu unternehmen.

Nicht zu vergessen.
Wir reden immer noch über die Erfüllung von Auflagen für eine Baugenehmigung
liebe Häuslebauer.

Der von Noak eröffneten Diskussionstendenz
folgten eine Vielzahl von Gemeinderäten und der Bürgermeister bereitwillig.
Es verwunderte nicht, dass Landwirt und Gemeinderat Junge
sofort wortgewaltig in das Horn blies.

Er erinnerte sogar an den bereits gestrichenen Paragraph 13 im Vertragsentwurf.
In diesem Paragraphen forderte der Investor,
die Rücknahme aller Widersprüche der Gemeinde gegen die Anlage.

Das wäre auch so legitim, meinte Landwirt Junge,
wenn die Erschließung gesichert sei, gäbe es doch auch keine Widerstände mehr.

Ohne diesen Aspekt vertraglich zu vereinbaren,
würde der Investor den Vertrag so oder so nicht unterzeichnen.

Na bitte.
Worüber reden die noch mal ?

Ach so,
das erhellte Gemeinderätin und Gemüsebäurin Elgeti in Folge.
Den Dreizehner Paragraphen habe man per Beschluss abgewählt,
dass stehe außer Frage.
Auch wolle man die Beschlüsse der Gemeinde Steinfeld
als ihre Rechtsnachfolgerin nicht kippen.
Das habe man schließlich versprochen.
Wegen des Vertrages sehe sie (Elgeti) Handlungsbedarf der Gemeinde.
Ansonsten fände sie den Vertrag, ohne den Dreizehnerparagraphen, so in Ordnung
und hätte ihn seinerzeit sofort unterschrieben.

In dem weiteren Verlauf der Diskussion
war auch die Notwendigkeit für einen Anwalt auf der Kippe.
Den brauche man nicht.
Zu teuer.
Was sonst.

Wir reden immer noch,
über die Erfüllung von Auflagen für eine Baugenehmigung.

Von dem Antrag aus der letzten Sitzung,
endlich die Genehmigungsbehörde zum Handeln aufzufordern
und dafür sogar einen Anwalt einzuschalten (Beschlusslage der GV)
– keine Rede mehr.
Selbst die Einreicher dieses Antrages, Grunow und Noak hatten hier Amnesie.
Schade.

Was war nun das Ergebnis des langen Schlagabtausches der Argumente ?

Der Bürgermeister will in der nächsten Woche
einen Termin mit dem Anwalt im Amt Carbäk vereinbaren
und die Sache, sowie das weitere Vorgehen, besprechen.

Am Ende war man sich einig,
dass es Sinn mache,
wenn sich die Anwälte des Investors mit den Anwälten der Gemeinde treffen,
um einen Vertrag auszuhandeln der mehrheitsfähig und unterschriftsreif sei.

Da kann man gespannt sein.

Wir wollen nicht unken und ungerechtfertigten Pessimismus verbreiten,
aber dieser vernünftige Vorschlag könnte scheitern.
Sie wissen was kommt
– wegen des Geldes.

Eine kleine Nebenbemerkung der Amtsleiterin auf Frage des BM
nach der Machbarkeit gibt die Richtung vor:
wenn man denn Geld im Haushalt dafür fände...

Dann strengt euch mal an, liebe Kämmerer.

Im Vorgriff auf den Tagesordnungspunkt in Bezug des Haushaltes,
hatte Herr Noak noch eine Frage.

Wieso man die Grundsteuer B erhöhen will, fragte er.

Er verstehe nicht,
warum man für 31.000 Euro Mehrbedarf des Winterdienstes die Bürger zur Kasse bitte
und die anderen Steuern so belasse.

Wenn man die Steuern erhöhe,
dann solle man doch alle Steuern anheben,
denn die Gemeinde würde viele gute Projekte umsetzen.

Als Beispiele nannte er den Schulneubau und das neue Vereinshaus des SV-Pastow.

Die Amtsleiterin erläuterte ihm,
dass durch die Grundsteuer-B alle Bürger einbezogen würden,
auch die ansässigen Unternehmen.

Straßen- und Winterdienst seien haushaltsrechtlich eigentlich auf die Anwohner umzulegen.
Das sei über die Straßenreinigungssatzung schwierig,
da es den Bürgern die Möglichkeit eröffne dagegen zu klagen.
Deswegen mache man es über die Erhöhung der Grundsteuer-B.

Hier erlaube ich mir eine Anmerkung.
Es war leider nicht witzig mitzuerleben,
wie die Verwaltung wieder einmal das Parlament einlullte.

Die schlüssig klingenden Erläuterungen der Amtsleiterin kamen mir nur zu bekannt vor.
Ähnliches haben wir 10 Jahre lang in der Gemeindevertretung in Steinfeld erlebt.

Immer, wenn die Verwaltung Geld benötigte, um ähnliche Forderungen zu begleichen,
kam der Vorschlag auf den Tisch die Grundsteuer-B zu erhöhen.
Immer !

Es war bitter für mich zu erleben,
dass die Gemeinderäte Harms, Noak und Grunow,
die es einfach besser wissen müssten,
die Amtsleiterin nicht stoppten.

Sie hätten ihr sagen können,
das ist einfach Mist, was hier als Argumente auf den Tisch kommt.
In Steinfeld, haben wir 10 Jahre lang erfolgreich verhindert, dass dies passiert.

Jedes Mal, wenn wir den Vorschlag zur Steuererhöhung zurückwiesen,
kam, oh Wunder,
eine bis dahin verborgene Kreativität der Kämmerei zum Vorschein,
die solche Summen aus dem Haushalt der Gemeinde
– von den vorliegenden Steuergeldern –
beglich.

Das soll bei einem millionenschweren Haushalt der Gemeinde Broderstorf
für 31.000 Euro nicht möglich sein ?
Das ist ein Witz.
Und zwar ein schlechter.

Es ist an dieser Stelle für Sie nicht überraschend zu erfahren,
dass die Steuererhöhung durch eine große Mehrheit
im Gemeinderat Broderstorfs beschlossen wurde.

Man oh man.

Damit wären wir beim nächsten Thema angekommen.

Finanzhaushalt.
Ein sogenannter Nachtrag sollte beschlossen werden.
Hier ging es um höhere Summen.

1,55 Mio Euro soll das neue Sportlerheim des SV-Pastow kosten.
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Gemeinde mit 800.000 Euro dabei.
Dafür muss nun ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Burkhard Grunow hatte sich offenbar intensiv mit dem umfangreichen Zahlenwerk beschäftigt
und einige Fragen.
Auch Konkretes.

Grundsätzlich kritisierte er, dass für ihn die Zahlen nicht nachvollziehbar seien.
Ihm fehle eine Erläuterung zu den einzelnen Produktkonten.
Außerdem sei ihm als Gemeindevertreter noch immer keine Haushaltssatzung zugesandt worden.

Eine Nachvollziehbarkeit der Summen sei für die Gemeindevertreter aber wichtig,
damit sie überhaupt wissen, worüber sie beschließen.
Schließlich ginge es um Steuergelder.
Er vermisse eine gesetzlich vorgeschriebene Investitionsübersicht, über das Vorhaben.

Die Amtsleiterin berief sich auf die Beratung im Finanz- und Hauptausschuss.
Dort hätte man alle Positionen fachlich detailliert erläutert.
Entsprechende Unterlagen, so auch die Investitionsübersicht
hätten dem Ausschuss vorgelegen.
Der Gemeindevertretung lägen nun nur noch Übersichten vor,
da die Details den Rahmen sprengen würden.

Herr Junge, merkte an Herrn Grunow gewandt an,
dass jener ja zum Ausschuss hätte kommen können.

Auch an dieser Stelle erlaube ich mir eine Anmerkung.
Herr Grunow war auf der letzten Sitzung
als Kandidat für den Finanz- und Hauptausschuss nicht gewählt worden.
Es ist tatsächlich fraglich, ob er eine Einladung zu diesem Ausschuss erhält.

Insofern, dürften solche Hinwiese der Kollegen Gemeinderäte an ihn
ziemlich schal schmecken.

Doch unabhängig davon,
hat Gemeinderat Grunow das verbriefte Recht
so detailliert wie er es in seiner Verantwortung sieht,
die Finanzen der Gemeinde zu hinterfragen.
Und zwar, auf der offiziellen Gemeindevertretersitzung – rechtlich verbindlich.

Genau dies hat er getan.

Nun, war das Bemühen des Bürgermeisters für einen zügigen Sitzungsverlauf
verständlich und sehr im Sinne aller Anwesenden.

Kommunalrechtlich fragwürdig allerdings
dürfte sein ständiges Abwürgen der Ausführungen Grunows schon sein.

Es ist in der Geschäftsordnung keine Einschränkung der Redefreiheit
für Gemeindevertreter zu finden.
Grunow hat das Recht so detailliert wie gewünscht Fragen zu stellen.
In aller Ausführlichkeit.

Selbst wenn dies Stunden dauern würde.
Das würde ihm zwar keine Freunde einbringen,
aber die dürften nach Wahrnehmung der Gäste in diesem Gremium
so und so für ihn nicht sehr zahlreich zu finden sein.

Was aber aus Sicht der Zuschauer nicht nur sehr unhöflich ist,
sondern nach Kommunalrecht ein „no go“ darstellt,
ist das Unterbrechen der Ausführungen durch den Bürgermeister als Versammlungsleiter.

Darüber sollte ein so erfahrener Kommunalpolitiker, wie Herr Lange doch stehen.
Denkt man zumindest.

Mit großer Mehrheit wurde der Nachtragshaushalt beschlossen.
Ob sich allen Anwesenden, die Fragen von Herrn Grunow erschlossen
und ob die gegebenen Antworten diese auch klärten,
war nicht erkennbar.

Auf ein Ansinnen Grunows sei noch hingewiesen.
Als Mitglied einer Arbeitsgruppe,
die sich mit den Kosten für das Sportlerheim des SV-Pastow beschäftigen,
fragte Grunow, ob die geplanten 1,55 Mio Euro,
die absolut verfügbare Obergrenze darstellten.

Ob die AG-Mitglieder bei Überschreitung dieser Grenze befugt seien,
den Rotstift anzusetzen und im Projekt abzuspecken.
Das sei eine gute Frage, meinte der stellvertretende BM Jesse.

Ob oder ob nicht,
wurde im Verlauf der weiteren Diskussion nicht glasklar herausgearbeitet.

Über einen Beschluss legitimierte man die AG-Mitglieder zur Kostenkontrolle.
Herr Junge machte in dieser Hinsicht einen konstruktiven Vorschlag.
Beim Bau der Schule, sei den damit befassten Gemeindevertretern
regelmäßig eine aktuelle Kostenübersicht vorgelegt worden,
auf deren Grundlage man gut gearbeitet habe.
So ein Verfahren regte er auch für den Bau des Sportlerheims an.
Der Vorschlag fand breite Zustimmung.

Wie man allerdings mit der Aufhebung des Beschlusses aus er letzten GV-Sitzung umgehen soll,
einen unabhängigen Gutachter zur Finanzkontrolle zu verpflichten,
ist unklar.

Fakt ist, einen solchen Gutachter wird es jetzt nicht mehr geben.

Braucht man auch nicht mehr, man hat ja die Arbeitsgruppe,
meint Herr Jesse.

Erinnern Sie sich ?
Mir klingt es noch gut im Ohr.
Insbesondere Frau Elgeti brachte es oft auf den Tisch.
Am Gemeinderatstisch sitzen alles nur ehrenamtliche Laien,
so wie du und ich,
die können gar nicht alles wissen,
deswegen brauchen sie fachliche Beratung.

Na denne.

Udo Cimutta

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