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Good morning STEINFELD !
Kolumne zum Wochenbeginn
Numero 102

ocs

Gut dann also heute noch mal Gemeindepolitik !

Nach der Lektüre von Udo Cimuttas Erstbericht
in Tateinheit mit den Erörterungen in der GV – Sitzung
komme ich nicht umhin,
mich nochmals dem „Durchlassthema“ zu widmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf
hat also das Gutachten zur Feststellung der Tragfähigkeit
des Durchlasses über die Carbäk
zwischen Steinfeld und Steinfeld in Auftrag gegeben,
um einer Aufhebung der Tonnagebegrenzung entgegen zu wirken,
sagt Herr Junge, schreibt Herr Cimutta.

Glückwunsch, sage ich, das hat ja fast prima geklappt !

Wenn dem denn wirklich so wäre,
dann bräuchte man doch nur das Gutachten,
welches nur eine Einschätzung ist,
etwas genauer nehmen und es so auslegen,
dass die Tonnagefreigabe an diesem Durchlass
ein unkalkulierbares Risiko wäre.

Schaut man sich diese
nunmehr öffentlich zugängliche Einschätzung genauer an,
erfährt man viel darüber,
was so auf den ersten Blick zu sehen ist,
am Durchlass.

Noch mehr allerdings erfährt man darüber,
was alles nicht gesehen wurde oder werden konnte.

Auch was alles nicht eindeutig festzustellen war,
wird akribisch vermerkt,
in dieser Einschätzung.

Natürlich kommt es schlussendlich
auf die zukunftsweisende Schlussfolgerung an,
dass es zwar schon eine Anzahl Risse im Bauwerk gibt,
aber zunächst mal alles über die Brücke kann,
auch ohne Tonnagebegrenzung,
bis,
ja bis man dann bei kurzintervalligen Sichtkontrollen
neue Risse feststellt.

Hört sich für mich an wie:
Ja das Ding ist völlig marode, ausgespült
und eigentlich total am Ende
aber fahrt mal ruhig noch ein paar Mal drüber
und wenn es dann knackt,
macht ihr es schön heile.

Müsst ihr eben mal ein bisschen öfter gucken.
Bis dahin – reinhauen !

Wenn es dann schon kurz nach der Freigabe soweit ist
– schade, schade,
so ein Pech aber auch.

Hauptsache die Tonnagebegrenzung konnte aufgehoben werden,
denn das ist der Sinn der Übung.

Doch halt,
irgendwas stimmt nicht ?

Es gab zum Tagesordnungspunkt 19 eine Karte dazu,
auf der eingezeichnet ist,
welche Schilder weg sollen
und wo uns die Tonnagebegrenzung erhalten bleiben soll.
(siehe hier)

Komischerweise ist es gar nicht vorgesehen,
die Tonnagebegrenzung an dieser Stelle aufzuheben.

Von besagtem Durchlass, bis nach Öftenhäven,
soll, wenn ich richtig informiert wurde,
die Tonnagebegrenzung bei 7,5t belassen werden,
bzw. festgesetzt werden.

Halten wir also fest:
Man gibt ein Gutachten in Auftrag,
welches eine Einschätzung ist,
um die Standfestigkeit eines Durchlasses feststellen zu lassen.

Die abgegeben Einschätzung kommt zu dem Schluss,
dass eine Tonnagefreigabe für diesen Durchlass möglich ist.

Dennoch hat man offenbar nicht die Absicht,
an dieser Stelle die Tonnagefreigabe umzusetzen.

Stattdessen will man die Tonnagebegrenzungen
von Groß Kussewitz bis Öftenhäven
und von Neu Broderstorf bis Öftenhäven frei geben.

Kommt das eigentlich nur mir völlig GaGa vor ?

Hoffentlich nicht,
denn auch das scheint so gewollt,
orakle ich mal wieder.

Lasst uns doch die Tonnagebegrenzung
für die geplanten Erschließungstrassen der geplanten Hähnchenmastanlage
mit dieser Einschätzung im Rücken freigeben.
Dann kann der Investor noch einmal darauf drängen,
dass die Gemeinde unter diesen neuen Bedingungen
erneut über die Versagung ihres gemeindlichen Einvernehmens befinden muss
(flankierend könnte der Investor noch einmal
einen modifizierten Erschließungsvertrag vorlegen).

Es übersteigt meine Fantasie, mir vorstellen zu können,
dass die Gemeinde unter diesen Voraussetzungen nochmals versagt
(ihr Einvernehmen).

Bingo !

Der Weg zur Genehmigung ist frei !

Als Trostpflaster gibt es die Tonnagebegrenzung
durch das Wohngebiet Steinfeld,
damit wenigstens an dieser Front halbwegs Ruhe ist.

Selbstredend würde man das dann auch mit den Ausnahmen
für Schulbus und landwirtschaftlichen Verkehr hinkriegen,
denn im Prinzip wurde der Durchlass
ja als standfest genug eingeschätzt.

So kommen die Kinder zur Schule und die Bauern zum Güllesee,
der Investor zur Anlage,
die Carbäk durch den Durchlass
und wir zu neuen verkehrsrechtlichen Anordnungen.

Schilder werden her- und aufgestellt,
Broilerkücken eingestallt,
Gülle in Lagunen gefahren
– ein buntes Konzert der Betriebsamkeit entwickelt sich vor unseren Augen.
Und wieder einmal sind wir mittendrin,
statt nur dabei !

Wenn das nicht eine win-win-win-win Situation ist !

Dann hätten wir es also,
bis auf zwei Fragen:

1.
Was sagt eigentlich die Gemeinde Klein Kussewitz
zur beabsichtigten Aufhebung der Tonnagebegrenzung
auf dem ihr gehörendem Teil der Straße
von Groß Kussewitz nach Öftenhäven ?

2.
Gibt es einen juristischen Unterschied
zwischen einem Gutachten und einer Einschätzung
und wofür hat die Gemeinde eigentlich bezahlt ?

Was bin ich gespannt,
zu welchen Erkenntnissen die Expertenkommission der Gemeinde kommt.

Sie auch ?

Nicht zu früh freuen,
Ihr da draußen !

Have a nice week !

M. Eckart, ocs

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