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Good morning STEINFELD !
Kolumne zum Wochenbeginn
Numero 139

ocs

Ich bin ein bisschen spät,
mit dem Thema, welches mich aktuell umtreibt.

Die Veranstaltung, auf die ich mich zu beziehen gedenke,
datiert vom 04.11.2015 und hieß Gemeindevertretersitzung.

Nun mag es für einige verwunderlich erscheinen,
dass ich über diese Sendung schreiben will,
wo es doch als erwiesen gelten kann,
dass ich gar nicht anwesend war.

Das ist mir aber schnurzegal,
denn dortselbst wurden Dinge beschlossen,
deren Kommentierung ich mich einfach nicht enthalten will.

Worum geht es ?

Um Steuern !

Konkret um Gewerbe- und Grundsteuern.

Ich habe da mal gegoogelt und siehe da:
Die Festlegung der Grundsteuer obliegt
nach Art. 108 (4) Grundgesetz
den Gemeinden.

Allerdings obliegt die Feststellung des Einheitswertes dem Land.

Praktisch heißt das:
Der Einheitswert kommt vom Land
– der Hebesatz von der Gemeinde.

Übersetzt:
Das Land liefert einen einheitlichen Faktor,
die Gemeinden legen den Multiplikator
für den dann zu zahlenden Betrag fest.

Regelmäßig durch die Haushaltssatzung
oder gar durch eine Hebesatzsatzung.

Kein Scheiß, so was gibt es.

Man kann also mit Fug und Recht behaupten,
dass die Grundsteuer im Wesentlichen eine Gemeindesteuer ist,
denn ihre Höhe wird ganz erheblich von der Gemeinde bestimmt
und außerdem fließt sie ihr zu.

Also sie kriegt sie – so richtig – so volle Pulle !

Noch steiler kommt die Gewerbesteuer !

Wikipedia behauptet:
„Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle
der Gemeinden in Deutschland.
Sie zählt zu den Gemeindesteuern.
Die Gewerbesteuer stellt neben der Grundsteuer
die einzige wesentliche Einnahmequelle der Gemeinden dar.“


Diese Steuer wird allein von der Gemeinde erhoben und vereinnahmt.
Und festgesetzt !

Warum nun aber verbreite ich dieses Wissen,
das jeder nachlesen kann,
ohne sich mein Geschreibsel reinziehen zu müssen ?

Nun – weniger weil die Steuersätze für diese Steuern
am 04.11.2015 wieder mal angehoben wurden.

Das passiert immer wieder
und niemand regt sich ernsthaft darüber auf.

Nicht mal ich
– wenn, ja wenn es da nicht
diesen bescheuerten Orientierungsdatenerlass des Landes
für die Anpassung der Realsteuersätze
ab dem Jahr 2016 geben würde.


In selbigen teilt das Land nämlich mit,
dass der Hebesatz dem Landesdurchschnitt entsprechen sollte
und damit auch ja nichts schief geht,
schlägt man vor,
den Hebesatz auf soundso viel festzulegen.

Natürlich wird erklärt warum und wieso,
dass das alles schon in Ordnung ist
und dass die Schlüsselzuweisungen prima bleiben
und Einkommenssteuer entlastet wird
und vor allem,
dass es mehr Geld in die Gemeindekasse gibt.

Dieses ist bis in das Jahr 2017 hinein
bis auf den letzten Euro ermittelt.

Was ein Glück, dass wenigsten derlei
noch in öffentlichen Beschlussvorlagen zu finden ist !

Selbst eine Beispielrechnung
für die Lächerlichkeit der Mehrbelastung
für den einzelnen Steuerzahler fehlt nicht
und so fiel es offenbar einer hinreichenden Mehrheit
von Gemeindevertretern nicht allzu schwer,
für die Erhöhungen zu stimmen.

Selbst das wäre mir keine Zeile wert gewesen,
wäre da nicht dieser Erlass.

Für mich heißt dieser ganze Mist
in Klartext übersetzt:
Den Gemeinden werden die Eier abgeschnitten !

Was ist eigentlich die kommunale Selbstverwaltung wert,
wenn die Gemeinde nicht einmal mehr
die „originären“ Steuern
und/oder Hebesätze festlegen kann ?

Wozu sitzen die Dorfparlamente denn noch beieinander ?

Für die Festlegung der Hundesteuer ?
Für die Überarbeitung von Innenbereichssatzung
falls mal ein Würdiger Bauland braucht ?

Natürlich steht in diesen Erlassen,
Richtlinien und Handlungsempfehlung immer nur:
„…sollte…prüfen, …sollte den Empfehlungen entsprechen, …wird vorgeschlagen“

Allerdings lässt man auch sehr deutlich durchklingen,
welche negativen Auswirkungen es haben kann,
wenn man diesem weichen Druck nicht folgt.

Ich erinnere nur an ein Thema
wie die Straßenbaubeitragssatzung:
Muss man nicht machen – aber wenn nicht, dann keine Förderung.

Wie bitter das im Einzelfall werden kann,
werden die Anwohner, auch die neuen,
längs der Steinfelder Hoppelstraße demnächst zu spüren bekommen,
wenn es bei dem goldigen Beschluss
zur grundhaften Straßensanierung bleibt.
Sie lasen hier davon !

Ich frage mich,
wozu man den ganzen Firlefanz
einer Gemeindevertretung überhaupt macht
wenn alle wesentlichen Grundentscheidungen
durch Erlasse und Richtlinien so eingeengt sind,
wie in den vorliegenden Fällen.

Wenn die Gemeinden nicht einmal mehr
über die Gestaltung ihrer eigenen Steuern frei entscheiden können,
was soll denn der ganze Kram überhaupt ?

Sind es nicht gerade diese Steuern,
die den Gemeinden auch „Steuerungswerkzeuge“
an die Hand geben sollen,
um Ansiedlungsdefizite über Hebesätze ausgleichen zu können ?

Mir schien es mal so !

Hat eine Gemeinde eine suboptimale Lage zur Ansiedlung,
könnten doch erheblich abweichende Hebesätze
diesen Mangel abmildern.

Doch auch das wird von den Erlassern
sofort negiert, kleingeredet und beiseite gewischt
und wieder einmal sehe jedenfalls ich
nichts als vorbeugende Unterwerfung unter die Obrigkeit.

Wird schon alles seine Richtigkeit haben,
wusste schon Ehm Welk in „Die Heiden von Kummerow“
zu einem oft benutzten Ausspruch werden zu lassen
- zu Recht.

Und zu Recht amüsieren wir uns heutzutage trefflich darüber
und sind keinen Schritt weiter.

Weiter so !

Have a nice (Rest)week !

M. Eckart, ocs

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