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Jemand hatte „die Pfeife geblasen“,
„whistleblower“ nennt man so jemanden im allgemeinen Sprachgebrauch.
Es ging dabei konkret um die Veröffentlichung
und somit Aufdeckung von Missständen in Pflegeeinrichtungen.
Die Mitarbeiterin einer solchen Einrichtung
hatte sich mit internen Erkenntnissen und Unterlagen an die Öffentlichkeit gewandt
und war dafür ruck zuck gefeuert worden.
Bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschrechte
musste diese Arbeitnehmerin gehen,
um schließlich per Urteil zu bescheinigt bekommen:
„Das eine Kündigung wegen der Veröffentlichung von Missständen
bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.
Eine wegen Whistleblowing ausgesprochene Kündigung ist daher unzulässig
und löst Schadensersatzansprüche aus.“
Urteil 28274/08 vom 21.06.2011
Find ich gut!
Für die Betroffenen,
wie für die Öffentlichkeit
aber auch für mich.
Wie sagte mal jemand so treffend:
Wenn es Scheiße regnet,
will ich schon ganz gerne wissen,
wann und woher,
damit ich meinen Schirm rechtzeitig in die richtige Richtung aufspannen kann.
Auch im Amt Carbäk gab es,
so jedenfalls die Auffassung der Dienstherren dortselbst,
eine solche „Whistleblowerin“.
Man legte ihr einen “falschen Hasen“ vor die Nase und lauerte,
ich berichtete schon mal darüber.
Es kam, wie von den Fallenstellern erhofft:
Der „falsche Hase“, eigentlich ein harmloses,
ohnehin eigentlich für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument,
tauchte auf.
Somit konnte die Jagdschwadron in Gang gesetzt werden
und auf der Strecke blieb Frau Fahl, Mitarbeiterin im Amt Carbäk.
Eine zierliche Frau mit großem Herz
und noch größerem Ungerechtigkeitsbewusstsein.
Logisch das selbiges gelegentlich mit Amtsvorgängen kollidierte.
Sie passte nicht ins Schema von:
„Fresse halten und ja nichts ausquatschen,
dass geht die Bürger einen Scheißdreck an!“
Dabei wird sich selbst mir nie erschließen,
wie man eigentlich darauf kommt
und wer eigentlich vorbei an allen Grundgesetzen und Verfassungen festlegt,
was uns Bürger alles so nichts angeht.
Sei`s drum!
Nun wurde die kleine Frau Fahl vom großen Amt gefeuert,
bravo !
Doch das ließ sie sich nicht gefallen,
doppelt bravo !
Die Sache ging vor Gericht,
am 23.10.2012 erging das endgültige Urteil:
Alles Moppelkotze, was da so gegen die kleine Frau aufgefahren wurde.
Eine Beschlussvorlage (der falsche Hase)
wurde vom Richter als öffentlich entlarvt,
man hatte sie nichtöffentlich verfasst.
Einzuflechten ist hier eine nicht ganz uninteressante Einlassung
des als Zeugen anwesenden und zum Sachverhalt befragten
früheren Leitenden VerwaltungsAngestellten (LVA) des Amtes Carbäk, Dr. Schmidt.
Jener teilte auf die Frage des Richters,
warum denn eine Vorlage zu einer geplanten Biogasanlage,
als nichtöffentlich verfasst wurde,
obwohl sie doch,
so die fachliche Einschätzung des Gerichtes
hätte öffentlichen Charakter haben müssen,
sinngemäß mit,
dass dies der Wille der Gemeindevertretung war.
Ich entsinne mich des Vorgang sehr genau,
vor allem auch als damaliges Mitglied des Bauausschusses.
Mir ist nicht erinnerlich, dass es eine solche Positionierung gab.
Im Gegenteil:
Mindestens die Vertreter des „Frischen Windes“
haben immer auf totale Öffentlichkeit gedrängt.
Da kann man sich doch mal ganz kurz fragen,
wer denn den Wunsch hatte, die Sache nichtöffentlich zu behandeln,
in der Gemeinde Steinfeld.
Was soll`s, das Ding steht ja jetzt !
Aber die Frage interessiert mich schon,
Euch auch ?
Egal !
Ergebnis bei Gericht:
Wiedereinstellung von Frau Fahl im Amt Carbäk,
Punkt !
Dabei zeigte das Gericht mit einer Frage an Frau Fahl,
wie menschlicher Umgang geht:
Sie wurde gefragt,
ob sie denn die Kraft finden würde, wieder im Amt zu arbeiten !
Findet sie, find ich gut !
Tapfere kleine Frau !
Liebt ihre Arbeit, das ist cool weil selten !
Nicht so cool ist,
was die geladen Vertreter und/oder Zeugen des beklagten Amtes
dann im Angesicht ihrer Niederlage noch zum Besten geben mussten:
Nämlich, dass eine Wiederbeschäftigung nicht gewünscht ist,
da weder die Mitarbeiter des Amtes,
noch der Amtsausschuss als Dienstherr
fürderhin etwas mit Frau Fahl zu tun haben wollen.
Ganz großartig und so menschlich !
Den Richter schien das aber nicht sonderlich zu beeindrucken,
denn er stellte trocken fest,
dass er gedenkt sich am Gesetz zu orientieren
und nicht an derlei Befindlichkeiten.
Dreimal bravo !
Fazit:
Öffentlichkeit ist wohl doch mehr,
als einige Betonköpfe sich vorstellen können.
Menschen haben das Recht auf Informationen.
Wer den Menschen mittels „Whistleblowing“
zu diesen verhilft ist geschützt.
Dammich noch eins,
genau was ich immer sage:
Diese verkackte Geheimniskrämerei muss doch mal vorbei sein.
Uns geht alles was an, wenn wir es wissen wollen.
Was wird ?
Man wird sehen !
Have a nice week !
M. Eckart, ocs
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