|
Habt ihr auch schon mal einen guten “deal” gemacht ?
Klaro, jeder hat das schon mal hingekriegt,
jedenfalls ist jeder fest davon überzeugt.
Vier Tonnen Waschmittel zum Preis von zwei,
zum Kasten Bier zwei Gläser dazu und noch ne Grillschürze
und bei der Autoreparatur den Ölwechsel von oben.
Auch der Staat dealt, am liebsten da, wo er Geld sparen kann,
da sind wir ganz beieinander, der gute Staat und wir.
Kunststück, wir sind ja selbst der Staat,
wie soll er dann anders sein als wir und nach wie vor gilt:
ein guter deal, ist ein guter deal, ist ein guter deal.
Einer unserer Mitbürger im Amt hat kürzlich auch einen guten deal gemacht
oder besser sein Strafverteidiger und die Staatsanwaltschaft,
also quasi wir, haben da cool gedealt.
Allerdings ist für den Mitbürger dabei nicht mehr rausgekommen,
sondern weniger, circa 3 Jahre Knast.
Kein schlechtes Ergebnis,
liegt doch die „Ersparnis“ für Markus Japke bei ca. 50 Prozent,
das kriegt man mit dem Ölwechsel von oben garantiert nicht hin.
Naja, man ist eben kein Kinderschänder
und hat sich nicht jahrelang an einer Minderjährigen vergangen.
Und üblich sind sie hierzulande ohnehin,
die deals in Strafverfahren.
Kaum ein solches Verfahren wird in unserem Land noch danach durchgezogen,
was das Gesetz hergibt.
Man will dem Steuerzahler, also uns, Kosten sparen
und so die Überlastung der Justiz eindämmen,
großartig !
Wir lassen Kinderfickern nur die Hälfte ihrer mehr als verdienten Strafe zukommen,
am besten noch auf Bewährung,
damit sie in Waldeck den anderen nicht die gesiebte Luft weg atmen
und das nur, weil Strafverfahren und ihre Ergebnisse (Freiheitstrafe) Geld kosten,
aber keins bringen, Glückwunsch Rechtsstaat !
Dazu passt eine Passage aus einem Versatzstück
einer deutschen Staatanwaltschaft der näheren Umgebung.
„Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Klage nur,
wenn es im öffentlichen Interesse liegt.
Das ist regelmäßig dann der Fall,
wenn durch die Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört
und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.“
Frage:
Inwieweit ist durch die Tat des Kinderschänders der Rechtsfrieden
über den Lebenskreis des verletzten Kindes hinaus gestört?
Wenn das tatsächlich so richtig und rechtens ist,
was die Staatsanwaltschaft im Bezug auf ein anderes Persönlichkeitsdelikt dem Anzeigenden mitteilte,
verstehe ich nicht, wieso der Kinderficker verfolgt wurde.
Da haben wir alle ja wohl noch mal Glück gehabt,
denn offensichtlich erkannte im Fall J. die Staatsanwaltschaft
sehr wohl eine Verletzung des Rechtsfriedens
und machte die Strafverfolgung zum gegenwärtigen Anliegen der Allgemeinheit,
wenn auch mit sparsamen Ergebnis.
Aber so was kommt ja möglicherweise an, im Land der Schnäppchenjäger und der guten deals.
Was aber wenn ein Hausfriedenbruch vorliegt, eine Verleumdung, ein Diebstahl
oder eine andere sogenannte Bagatellstraftat ?
Hinterzieht jemand Steuern, geht’s knallhart zur Sache,
klaro ist ja Anliegen der Allgemeinheit.
Der Staat, also wir, lässt sich nicht bescheißen,
jedenfalls nicht ohne gesetzliche Grundlage.
Was aber, wenn einem einer die Tür eintritt, sich seinen Kasten Bier,
die zwei Gläser und noch die Grillschürze schnappt, ihn aufs übelste beleidigt,
den Hund tritt und beim Abmarsch noch ein paar sauteure Pfirsichbäume umknickt,
um dann als Krönung der Hafenrundfahrt einen verhöhnenden
und zutiefst beleidigenden Erlebnisbericht ins Internet zu stellen ?
Dann kann man gefälligst Privatklage einreichen,
den Staat und seine Anwaltschaft interessiert so´n Scheiß nicht,
schließlich wurde der Rechtsfrieden nicht über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört.
Na so ein Glück für die Allgemeinheit.
Ich bin kein Jurist aber mir hat man mal erklärt,
alles was im Strafgesetzbuch steht, ist Sache des Staates, weil er das Gewaltmonopol hat.
Er ermittelt, verfolgt und ahndet alle Tatbestände, die sich dort finden lassen.
Selbst die Spannbreite der Sanktionen ist in diesem Buch festgehalten.
Mir scheint es, als mache der Staat seinen Job nicht !
Urteile werden „ausgehandelt“,
bestimmte Straftatbestände werden nicht mehr seitens der Staatsanwaltschaften verfolgt
und erwiesene Straftäter kommen frei,
weil sich kein Termin für die Verhandlung finden lässt,
einwandfrei !
Noch ne´ Frage:
Wozu ist er mir dann nütze, der Staat ?
Er teilt allen Kinderschändern, Schlägern, Dieben, Beleidigern,
Totschlägern, Hausfriedensbrechern und Mördern mit:
Entweder kommt der Scheiß, den du verzapft hast gar nicht vor Gericht,
weil wir keinen Bock auf diesen Mist haben
oder du lässt einen pfiffigen Advokaten einen geilen deal aushandeln
oder aber das Verfahren platzt, weil wir einfach alle Fristen verstreichen lassen.
Natürlich differenziert der Staat, im Gegensatz zu mir.
Aber wenn im Bereich des Strafrechtes so ein Vakuum zugelassen wird,
wer füllt das dann eigentlich ?
Das Strafgesetzbuch und seine konsequente Anwendung ist,
mindestens aus meiner Sicht, der wesentlichste Pfeiler der inneren Sicherheit,
der Abschreckung und des Rechtsfriedens.
Wenn dieser Bereich gehandhabt wird, wie beim Teppichhändler um die Ecke,
verlieren wir alle das Vertrauen.
Meins ist schon weg !
Vielleicht kommt jemand, der uns das Gefühl gibt, es geht auch anders, irgendwann.
Have a nice week !
M. Eckart, ocs
|